ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Datadexx – IT-Effizienz, Willich
§ 1. Allgemeines
1.1
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten
ausschließlich diese Geschäfts-
, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
1.2
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit
denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder
selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die
in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch
Unternehmer.
1.3
Spätestens mit der Annahme der DATADEXX-Ware oder sonstiger
DATADEXX-Leistungen gelten die
DATADEXX-Bedingungen durch den Besteller - selbst im Falle eines
vorangegangenen Widerspruchs
durch diesen - als vorbehaltlos angenommen.
1.4
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird
durch bevollmächtigte Vertreter
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2. Angebote/Bestellungen
2.1
Bestellungen bedürfen der Schriftform. DATADEXX ist berechtigt, das in der
Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns
anzunehmen.
2.2
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw.
Erbringung der
Leistung an den Besteller erklärt werden. Druck- und Schreibfehler sind für
DATADEXX nicht verbindlich.
2.3 Angebote von DATADEXX sind freibleibend. Technische Änderungen sowie
Änderungen in Form und
Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.4
Bestellt der Verbraucher Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege,
wird DATADEXX den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung
stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der
Annahmeerklärung verbunden
werden.
2.5
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und
rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch die Zulieferer von DATADEXX. Dies gilt nur für den Fall, dass die
Nichtlieferung nicht von
DATADEXX zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten
Deckungsgeschäftes mit
einem Zulieferer von DATADEXX. Der Besteller wird über die
Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
2.6
Sofern der Verbraucher die Ware oder sonstige Leistung auf elektronischem
Wege bestellt, wird der
Vertragstext von DATADEXX gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst
den vorliegenden
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
§ 3.Preise
3.1
Die Preise ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus
der am Tag der
Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Bei Unternehmern gelten die
Preise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
3.2
Bei Waren gelten die Preise jeweils ab Lieferwerk einschließlich
Verpackung.
3.3
Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der
Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
3.4
Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich
anders vereinbart, für eine
Ausführung von Mo-Fr 9.00 – 18.00 Uhr.
Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit
folgenden Zuschlägen:
Montags bis Freitags:
18.00 bis 20.00 Uhr 25 % Zuschlag, 20.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00
bis
08.00 Uhr 100 % Zuschlag;
Samstags: 09.00 bis 12.00 Uhr 50 % Zuschlag, 12.00 bis 22.00 Uhr 50 %
Zuschlag, 22.00 bis 24.00 Uhr
100 % Zuschlag;
Sonn- u. Feiertags: 100 %.
3.5
Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der
Rechnung, insbesondere auf
einen anderen Adressaten etc., stellt DATADEXX hierfür eine
Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR
25,00 in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet,
dass DATADEXX im Einzelfall
geringerer Aufwand entstanden ist.
§ 4.Gefahrübergang
4.1
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf
mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung
der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
4.2
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit
der Übergabe der Sache auf
den Besteller über.
4.3 Die Gefahr geht auch auf den Besteller über, wenn er im Verzug der
Annahme ist.
§ 5.Zahlung
5.1
Der Besteller ist verpflichtet, den Preis nach Erhalt der Ware oder
sonstigen Leistung sofort ohne
Abzug von Skonto zu zahlen. Ausnahmen hiervon sind Service- und
Hostingveträge. Hier erfolgt eine
Zahlung monatlich durch Einzug oder das Einrichten eines Dauerauftrags.
5.2
Die Annahme von Wechseln, sofern dies vereinbart wurde, und von Schecks
erfolgt nur
erfüllungshalber. Alle Kosten und Spesen der Diskontierung und der
Einziehung trägt der Besteller.
5.3
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über
dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 8% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich DATADEXX
vor, einen höheren
Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
5.4
Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt wurden oder von DATADEXX anerkannt wurden.
5.5
Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein
Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 6.Dauer von Vertragsverhältnissen, Kündigung
6.1
Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts oder dem erbringen der
ersten Dienstleistung.
Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail informiert.
6.2
Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag
mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich
automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor
Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch
eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden.
Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur
fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
§ 7.Fristen und Termine
7.1
Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen der
schriftlichen Bestätigung durch
DATADEXX.
7.2
Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist)
beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im
Einflussbereich von DATADEXX liegen,
verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit; dies gilt
auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich
nicht in angemessener Zeit
beendet sein, ist DATADEXX berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur
Nacherfüllung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind
in diesem Fall
ausgeschlossen.
7.3
Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der
Besteller berechtigt,
DATADEXX eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss
mindestens 14 Tage
betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Fr ist nicht
bewirkt, so hat der Besteller das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
7.4
Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
7.5
Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die
Fälligkeit einer Vergütung,
den Beginn der Gewährleistungsverjährung oder den Gefahrenübergang, steht
es der Abnahme gleich,
wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Werktagen nach
schriftlicher Mitteilung über die
Fertigstellung der Leistung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
§ 8.Eigentumsvorbehalt
8.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich DATADEXX das Eigentum an der
gelieferten Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware) . Bei Verträgen
mit Unternehmern behält
sich DATADEXX das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt
erstreckt sich bei Unternehmern
auch auf den anerkannten Saldo, soweit DATADEXX Forderungen gegenüber dem
Besteller in laufende
Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).
8.2
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene
Kosten regelmäßig
durchzuführen.
8.3
Der Besteller ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die
Vorbehaltsware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware
DATADEXX unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen
Wohnsitzwechsel hat der
Besteller DATADEXX unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, DATADEXX die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu
erstatten, haftet der
Besteller für den DATADEXX entstandenen Ausfall.
8.4
DATADEXX ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 und 7.3
dieser Bedingungen, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
8.5
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen
Geschäftsgang zu seinen
normalen Bedingungen weiterzuveräußern. Er tritt bereit s jetzt alle
Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages an DATADEXX ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten
erwachsen. DATADEXX nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes,
insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder wenn
vergleichbare begründete
Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers nahe
legen, ist DATADEXX
berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Auf Verlangen hat der
Besteller DATADEXX umgehend alle
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu
erteilen und dem
Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
8.6
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen
oder Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.
8.7
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt
stet s im Namen und im
Auftrag von und für DATADEXX. Erfolgt eine Verbindung, Vermischung oder
Verarbeitung mit DATADEXX
nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt DATADEXX an der neuen Sache das
Miteigentum im
Verhältnis zum Wer t der von DATADEXX gelieferten Vorbehaltsware zu den
sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, DATADEXX
nicht gehörenden
Gegenständen vermischt ist.
§ 9.Software
9.1
Software wird dem Besteller nach Wahl von DATADEXX auf einem Datenträger
oder auf Hardwareinternen
Speichern vorinstalliert in der vereinbarten Stückzahl übergeben. Die
Softwaredokumentation
wird dem Besteller nach Wahl von DATADEXX als Druckerzeugnis oder in
gleicher Weise wie Software
übergeben.
9.2
Dem Besteller steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf
Dauer zu nutzen. Die
Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer
Systemeinheit gespeichert werden.
Im übrigem darf die Software nur zu dem in der Softwaredokumentation
vorgesehenen Zweck verwendet
werden. Bei Software dritter Hersteller gelten ergänzend deren besondere
Lizenzbestimmungen.
9.3
Der Nutzer hat von jeder Software (exklusive Embedded Software, Firmware et
c.) umgehend eine
Sicherungskopie anzufertigen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen,
Marken und
Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den
Verbleib der Kopien
Aufzeichnungen zu führen, die DATADEXX auf Wunsch einsehen kann. Eine
darüber hinausgehende
Vervielfältigung der Software und/ oder der Dokumentation ist nicht
zulässig.
9.4
Der Besteller wird seinen etwaigen Abnehmern bezüglich der Software
entsprechende
Verpflichtungen auferlegen und keine über den ihm eingeräumten
Nutzungsumfang hinausgehenden
Rechte einräumen.
9.5
Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte bleiben dem jeweiligen
Inhaber vorbehalten.
9.6
Für die Nutzung von Korrektur- / Änderungsständen und Updates gelten die
vorstehenden
Bedingungen entsprechend.
§ 10. Widerrufs- und Rückgaberecht
10.1
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages
gerichtete Willenserklärung zu
widerrufen, und zwar im Falle von Warenlieferungen innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der Ware,
im Falle wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren innerhalb von zwei
Wochen nach Eingang der
ersten Teillieferung und im Falle von Dienstleistungen innerhalb von zwei
Wochen nach Vertrags-Schluss.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Text form oder
durch Rücksendung der Ware
gegenüber DATADEXX – IT-Dienstleistungen, Siemensring 78a, 47877 Willich zu
erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
10.2
Bei Waren ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur
Rücksendung verpflichtet, wenn
die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt
bei Ausübung des
Widerrufsrecht s bei einem Bestellwert bis zu EUR 100 der Verbraucher, es
sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 100
hat der Verbraucher die Kosten
der Rücksendung nicht zu t ragen.
10.3
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße
Ingebrauchnahme der Ware
entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware
vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust , der durch die über die reine Prüfung hinausgehende
Nutzung dazu führt , dass die Ware
nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu
tragen.
10.4
Sofern der Besteller nicht gemäß Ziff. 9.1 zum Widerruf und zur Rückgabe
der Ware berechtigt ist, ist
eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Ware grundsätzlich
ausgeschlossen. Stimmt DATADEXX
im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch gleichwohl zu, stellt
DATADEXX eine
Handlinggebühr in Höhe von 20% des Verkaufspreises in Rechnung. Dem
Besteller ist ausdrücklich der
Nachweis gestattet, dass im Einzelfall eine geringere Handlinggebühr
angemessen wäre.
§ 11.Gewährleistung, Serviceleistungen
11.1
Ist der Besteller Unternehmer, leistet DATADEXX für mangelhafte Lieferungen
bzw. Leistungen
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung
(bei Warenlieferungen)
bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkleistungen) .
11.2
Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die
Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw.
Neuherstellung (bei Werkleistungen)
erfolgen soll. DATADEXX ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der
Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Nachbesserungen werden je nach Wunsch
des Bestellers oder aber
technischem Erfordernis entweder beim Besteller oder bei DATADEXX
durchgeführt. Werden
Nachbesserungen beim Besteller durchgeführt, hat dieser den ungehinderten
Zugang zu den
Reparaturgegenständen in den betroffenen Räumlichkeiten zu
gewährleisten.
11.3
Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt - im Falle eines Unternehmers
nach Wahl von
DATADEXX, im Falle eines Verbrauchers zunächst nach dessen Wahl - durch
Bereitstellung eines neuen
Änderungsstandes der Software oder durch Fehlerumgehung. Der Besteller hat
alle von DATADEXX für
die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen bereit zu
stellen. Bis zur Übernahme
eines neuen Software-Änderungsstandes stellt DATADEXX eine Zwischenlösung
zur Umgehung des
Mangels, wenn DATADEXX dies bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar
ist .
11.4
Für Software, welche der Besteller über von DATADEXX freigegebene
Schnittstellen erweitert hat ,
leistet DATADEXX bis zur Schnittstelle Gewähr.
11.5
Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder
Schäden, die nach
Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung (
insbesondere übermäßige oder in der
Produktdokumentation/ -spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung;
Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel; unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder
Instandsetzungsarbeiten) oder durch ein
von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht
vorausgesetzt ist, sowie auf
nicht reproduzierbare Softwarefehler. Der Besteller hat sämtliche
Änderungen, die Einfluss auf die
Gewährleistung/Garant ie einschließlich Service-Level haben können,
DATADEXX rechtzeitig schriftlich
anzuzeigen.
11.6
Verlangt der Besteller eine Gewähr leistungs- /Garantiereparatur, so ist er
verpflichtet, einen
entsprechenden Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung von
DATADEXX vorzulegen.
Nicht bei DATADEXX gekaufte Waren werden gemäß Herstellergarantie
repariert, sofern ein
entsprechender Vertrag zwischen DATADEXX und dem Hersteller besteht. Der
Gewährleistungs- /
Garantiestatus muss seitens des Bestellers angegeben werden. Sollten
Produkte keinen Gewährleistung-
/Garantiestatus mehr haben, wird der Besteller informiert, da die Reparatur
dann nur gegen Berechnung
ausgeführt werden kann.
11.7
Im Gewährleistungs- /Garantiefall erfolgt bei Verbrauchern Hin- und
Rücktransport der
Reparaturgegenstände auf Kosten und Gefahr von DATADEXX. Bei Unternehmern
erfolgt der Hintransport
der Reparaturgegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers und der
Rücktransport auf Kosten
und auf Gefahr von DATADEXX. Der Hintransport der Reparaturgegenstände muss
grundsätzlich in
Originalverpackung erfolgen, um Beschädigungen zu vermeiden. DATADEXX
übernimmt für Schäden
durch unsachgemäße Verpackungen keine Haftung.
11.8
Der Hintransport von Reparaturgegenständen, die nicht unter die Gewähr-
oder Garantieleistung
fallen, erfolgt grundsätzlich an die angegebene Adresse. Die
Anlieferungsart obliegt dem Besteller.
Eventuell entstehende Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu
Lasten des Bestellers. Der
Besteller trägt die Gefahr für den Versand.
11.9
Sollte bei der Reparatur festgestellt werden, dass Waren mit
Gewährleistungs- /Garantiestatus
keinen Fehler aufweisen, wird eine Vergütung für Testaufwand
berechnet.
11.10
Bevor der Besteller DATADEXX Datenspeichermedien oder Geräte mit
Datenspeichermedien zur
Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter
das Datenschutzgesetz fallen
könnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für
Einhaltung des Datenschutzes
sorgt der Besteller. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach
erfolgter Reparatur ist nicht
Bestandteil der Gewähr- bzw. Garantieleistung.
11.11
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach
seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt)
verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen
Mängeln, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
11.12
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder
beachtliche
Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer
Woche ab Empfang der
Ware schriftlich gegenüber DATADEXX anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst , für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
11.13 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf
der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
Gütern trifft den Verbraucher die
Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
11.14
Wählt der Besteller wegen eines Recht s- oder Sachmangels nach
gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen
des Mangels zu. Wählt
der Besteller nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die
Ware beim Besteller, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz wegen des Mangels beschränkt sich
auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn
DATADEXX die
Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende
Schadensersatzpflichten von DATADEXX
gemäß Ziff. 12 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
11.15
Soweit im Einzelfall nicht s abweichendes vereinbart ist, beträgt die
Gewährleistungsfrist für
Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für
Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist bei Warenlieferungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. ab
Abnahme. Darüber
hinausgehende Herstellergarantien bleiben unberührt.
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher ein
Jahr ab Ablieferung. Dies gilt
nicht, wenn der Besteller den Mangel DATADEXX nicht recht zeitig angezeigt
hat (Ziff. 10.12 dieser
Bestimmung) . Gegenüber Unternehmern leistet DATADEXX bei gebrauchten
Sachen keine Gewähr.
Bei Bauwerken sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen
Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie
bei Planungs- und
Überwachungsleistungen für ein Bauwerk gelten die gesetzlichen
Verjährungsfristen.
11.16
Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbar t . Öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe
der Ware dar.
11.17
Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist DATADEXX
lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann,
wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
11.18
Sofern nicht ausdrücklich - bei Unternehmern schriftlich - etwas
abweichendes vereinbart ist,
erhält der Besteller Garantien im Rechtssinne durch DATADEXX nicht.
Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt .
11.19
Leistungen, die nicht zu den Garantie- oder Gewährleistungen gehören, sind
kostenpflichtig und
bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Grundsätzlich werden die
Reparaturen und sonstige
Servicedienstleistungen nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen
und Ersatzteilpreislisten
durchgeführt. Nach Vereinbarung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der
kostenpflichtig ist, sofern keine
Leistungserbringung gewünscht wird.
§ 12.Schutzrechte Dritter
12.1 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte
oder Urheberrechten (im
folgenden: Schutzrechte) durch die von DATADEXX gelieferten Produkte
gegenüber dem Besteller
geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Produkte durch den
Besteller hierdurch
beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Besteller DATADEXX unverzüglich
schriftlich zu verständigen,
wird die behauptete Verletzung nicht anerkennen und jegliche
Auseinandersetzung mit dem Dritten über
die Schuldrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit DATADEXX führen. Stellt
der Besteller die Nutzung
des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein,
ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein
Anerkenntnis einer
Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
12.2
Der Besteller hat keine Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung, soweit
die
Schutzrechtsverletzung durch ihn selbst zu vertreten ist, auf speziellen
Vorgaben des Besteller beruht,
durch eine in der Produktdokumentation nicht vorgesehene Anwendung oder
dadurch verursacht wird,
dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von
DATADEXX gelieferten
Produkten eingesetzt wird.
§ 13.Schadenersatz
13.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von
DATADEXX auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen von
DATADEXX. Gegenüber Unternehmern haftet DATADEXX bei leicht fahr lässiger
Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht . Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenen
Gewinns ist bei leichter
Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen.
13.2
Eine weitergehende Haftung von DATADEXX für einen von ihr zu vertretenden
Schaden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit und Arglist , nach dem
Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt unberührt.
13.3
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach
einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn DATADEXX grobes Verschulden
oder Arglist vorwerfbar ist,
sowie im Falle von DATADEXX zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden
oder bei Verlust des
Lebens des Bestellers.
13.4
Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die
Haftung bei Datenverlust
beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener
Sicherheitskopien die
verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.
13.5
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Geschäfts- ,
Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur
des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für
Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Verzuges) und aus
unerlaubter Handlung.
13.6
Soweit nach diesen Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die
Haftung von DATADEXX
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von DATADEXX
sowie für ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, insbesondere für die Mitarbeiter von DATADEXX.
13.7
Der Besteller ist verpflichtet, Schäden, für die DATADEXX nach den
vorstehenden Bestimmungen
aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und DATADEXX die
Möglichkeit einzuräumen, den
Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen. Ferner ist der Besteller
verpflichtet, auf Verlangen von
DATADEXX innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des
Schadens vom Vertrag
zurücktritt oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung verlangt
oder auf der Lieferung oder
Leistung besteht.
§ 14.Abtretungsverbot
14.1
Ansprüche des Bestellers dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung
an Dritte abgetreten
werden.
§ 15.Schlussbestimmungen
15.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
15.2
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Vertragsteile unser
Geschäftsitz.
15.3
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
(Stand 01.12.2010)