Downloads

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Datadexx – IT-Effizienz, Willich
 
§ 1. Allgemeines
 
1.1
Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese Geschäfts-
, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
 
1.2
Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in
Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche
Tätigkeit zugerechnet werden kann.
 
Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit  handeln.
 
Besteller i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
 
1.3
Spätestens mit der Annahme der DATADEXX-Ware oder sonstiger DATADEXX-Leistungen gelten die
DATADEXX-Bedingungen durch den Besteller - selbst im Falle eines vorangegangenen Widerspruchs
durch diesen - als vorbehaltlos angenommen.
 
1.4
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst
bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch bevollmächtigte Vertreter
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
 
§ 2. Angebote/Bestellungen
 
2.1
Bestellungen bedürfen der Schriftform. DATADEXX ist berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
 
2.2
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der
Leistung an den Besteller erklärt werden. Druck- und Schreibfehler sind für DATADEXX nicht verbindlich.
 
2.3 Angebote von DATADEXX sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form und
Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
 
2.4
Bestellt der Verbraucher Waren oder Leistungen auf elektronischem Wege, wird DATADEXX den
Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Die Zugangsbestätigung kann mit der Annahmeerklärung verbunden
werden.
 
2.5
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung
durch die Zulieferer von DATADEXX. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von
DATADEXX zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit
einem Zulieferer von DATADEXX. Der Besteller wird über die Nichtverfügbarkeit unverzüglich informiert.
Die Gegenleistung wird unverzüglich zurück erstattet.
 
2.6
Sofern der Verbraucher die Ware oder sonstige Leistung auf elektronischem Wege bestellt, wird der
Vertragstext von DATADEXX gespeichert und dem Besteller auf Verlangen nebst den vorliegenden
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen per E-Mail zugesandt.
 
§ 3.Preise
 
3.1
Die Preise ergeben sich aus der gültigen Auftragsbestätigung, ansonsten aus der am Tag der
Lieferung oder Leistung gültigen Preisliste. Bei Unternehmern gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen
Umsatzsteuer.
 
3.2
Bei Waren gelten die Preise jeweils ab Lieferwerk einschließlich Verpackung.
 
 
3.3
Dem Besteller entstehen bei Bestellung durch Nutzung der Fernkommunikationsmittel keine zusätzlichen Kosten.
 
3.4
Angebotene Preise für Arbeitsleistungen gelten, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, für eine
Ausführung von Mo-Fr 9.00 – 18.00 Uhr.
Arbeiten, die außerhalb dieser Zeiten erbracht werden, berechnen wir mit folgenden Zuschlägen:
 
Montags bis Freitags:
18.00 bis 20.00 Uhr 25 % Zuschlag, 20.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis
08.00 Uhr 100 % Zuschlag;
 
Samstags: 09.00 bis 12.00 Uhr 50 % Zuschlag, 12.00 bis 22.00 Uhr 50 % Zuschlag, 22.00 bis 24.00 Uhr
100 % Zuschlag;
 
Sonn- u. Feiertags: 100 %.
 
3.5
Wünscht der Besteller nach Erhalt der Rechnung eine Umschreibung der Rechnung, insbesondere auf
einen anderen Adressaten etc., stellt DATADEXX hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von EUR
25,00 in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass DATADEXX im Einzelfall
geringerer Aufwand entstanden ist.
 
§ 4.Gefahrübergang
 
4.1
Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung
bestimmten Person oder Anstalt auf den Besteller über.
 
4.2
Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf
den Besteller über.
 
4.3 Die Gefahr geht auch auf den Besteller über, wenn er im Verzug der Annahme ist.
 
§ 5.Zahlung
 
5.1
Der Besteller ist verpflichtet, den Preis nach Erhalt der Ware oder sonstigen Leistung sofort ohne
Abzug von Skonto zu zahlen. Ausnahmen hiervon sind Service- und Hostingveträge. Hier erfolgt eine
Zahlung monatlich durch Einzug oder das Einrichten eines Dauerauftrags.
 
5.2
Die Annahme von Wechseln, sofern dies vereinbart wurde, und von Schecks erfolgt nur
erfüllungshalber. Alle Kosten und Spesen der Diskontierung und der Einziehung trägt der Besteller.
 
5.3
Der Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu
verzinsen. Der Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8% über dem
Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behält sich DATADEXX vor, einen höheren
Schaden nachzuweisen und geltend zu machen.
 
5.4
Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt wurden oder von DATADEXX anerkannt wurden.
 
5.5
Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
 
§ 6.Dauer von Vertragsverhältnissen, Kündigung
 
6.1
Der Vertrag beginnt mit Bereitstellung des Accounts oder dem erbringen der ersten Dienstleistung.
Der Kunde wird hierüber durch eine E-Mail informiert.
 
6.2
Falls nicht anders in der Leistungsbeschreibung vermerkt, wird der Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils 12 weitere Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung muss seitens des Kunden durch eingeschriebenen Brief erfolgen. Der Zugangsnachweis obliegt dem Kunden.
Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.
 
§ 7.Fristen und Termine
 
7.1
Verbindliche Termine für Lieferungen oder Leistungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
DATADEXX.
 
7.2
Eine vereinbarte Frist für Lieferungen oder Leistungen (Lieferfrist) beginnt mit dem Datum der
Auftragsbestätigung. Unvorhergesehene Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von DATADEXX liegen,
verlängern die Lieferfrist für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit; dies gilt
auch bei Streiks und Aussperrung. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht in angemessener Zeit
beendet sein, ist DATADEXX berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nacherfüllung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind in diesem Fall
ausgeschlossen.
 
7.3
Bei Nichteinhaltung einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Frist ist der Besteller berechtigt,
DATADEXX eine angemessene weitere Frist zu setzen. Die weitere Frist muss mindestens 14 Tage
betragen. Wird die Leistung bis zum Ablauf der weiteren Fr ist nicht bewirkt, so hat der Besteller das
Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
 
7.4
Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.
 
7.5
Sofern es auf den Zeitpunkt der Abnahme ankommt, insbesondere für die Fälligkeit einer Vergütung,
den Beginn der Gewährleistungsverjährung oder den Gefahrenübergang, steht es der Abnahme gleich,
wenn der Besteller das Werk nicht innerhalb von 14 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die
Fertigstellung der Leistung abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
 
§ 8.Eigentumsvorbehalt
 
8.1
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich DATADEXX das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware) . Bei Verträgen mit Unternehmern behält
sich DATADEXX das Eigentum an der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen
aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich bei Unternehmern
auch auf den anerkannten Saldo, soweit DATADEXX Forderungen gegenüber dem Besteller in laufende
Rechnungen einstellt (Kontokorrentvorbehalt).
 
8.2
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Besteller diese auf eigene Kosten regelmäßig
durchzuführen.
 
8.3
Der Besteller ist verpflichtet, einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, etwa im Falle einer
Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware DATADEXX unverzüglich
mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der
Besteller DATADEXX unverzüglich anzuzeigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, DATADEXX die
gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den DATADEXX entstandenen Ausfall.
 
8.4
DATADEXX ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 7.2 und 7.3 dieser Bedingungen, vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
 
8.5
Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu seinen
normalen Bedingungen weiterzuveräußern. Er tritt bereit s jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages an DATADEXX ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. DATADEXX nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung
der Forderung ermächtigt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Zahlungsverzug,
Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahren oder wenn vergleichbare begründete
Anhaltspunkte vorliegen, die eine Zahlungsunfähigkeit des Unternehmers nahe legen, ist DATADEXX
berechtigt, die Forderung selbst einzuziehen. Auf Verlangen hat der Besteller DATADEXX umgehend alle
zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen zu erteilen und dem
Schuldner die Abtretung anzuzeigen.
 
8.6
Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, ist der Besteller nicht berechtigt.
 
8.7
Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Unternehmer erfolgt stet s im Namen und im
Auftrag von und für DATADEXX. Erfolgt eine Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit DATADEXX
nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt DATADEXX an der neuen Sache das Miteigentum im
Verhältnis zum Wer t der von DATADEXX gelieferten Vorbehaltsware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Vorbehaltsware mit anderen, DATADEXX nicht gehörenden
Gegenständen vermischt ist.
 
§ 9.Software
 
9.1
Software wird dem Besteller nach Wahl von DATADEXX auf einem Datenträger oder auf Hardwareinternen
Speichern vorinstalliert in der vereinbarten Stückzahl übergeben. Die Softwaredokumentation
wird dem Besteller nach Wahl von DATADEXX als Druckerzeugnis oder in gleicher Weise wie Software
übergeben.
 
9.2
Dem Besteller steht das nicht ausschließliche Recht zu, die Software auf Dauer zu nutzen. Die
Software mit derselben Software-Seriennummer darf nur auf einer Systemeinheit gespeichert werden.
Im übrigem darf die Software nur zu dem in der Softwaredokumentation vorgesehenen Zweck verwendet
werden. Bei Software dritter Hersteller gelten ergänzend deren besondere Lizenzbestimmungen.
 
9.3
Der Nutzer hat von jeder Software (exklusive Embedded Software, Firmware et c.) umgehend eine
Sicherungskopie anzufertigen. Er hat dabei alphanumerische Kennungen, Marken und
Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien
Aufzeichnungen zu führen, die DATADEXX auf Wunsch einsehen kann. Eine darüber hinausgehende
Vervielfältigung der Software und/ oder der Dokumentation ist nicht zulässig.
 
9.4
Der Besteller wird seinen etwaigen Abnehmern bezüglich der Software entsprechende
Verpflichtungen auferlegen und keine über den ihm eingeräumten Nutzungsumfang hinausgehenden
Rechte einräumen.
 
9.5
Alle gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte bleiben dem jeweiligen Inhaber vorbehalten.
 
9.6
Für die Nutzung von Korrektur- / Änderungsständen und Updates gelten die vorstehenden
Bedingungen entsprechend.
 
§ 10. Widerrufs- und Rückgaberecht
 
10.1
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung zu
widerrufen, und zwar im Falle von Warenlieferungen innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware,
im Falle wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der
ersten Teillieferung und im Falle von Dienstleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Vertrags-Schluss.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Text form oder durch Rücksendung der Ware
gegenüber DATADEXX – IT-Dienstleistungen, Siemensring 78a, 47877 Willich zu erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung.
 
10.2
Bei Waren ist der Verbraucher bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn
die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des
Widerrufsrecht s bei einem Bestellwert bis zu EUR 100 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über EUR 100 hat der Verbraucher die Kosten
der Rücksendung nicht zu t ragen.
 
10.3
Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware
entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust , der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt , dass die Ware
nicht mehr als "neu" verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
 
10.4
Sofern der Besteller nicht gemäß Ziff. 9.1 zum Widerruf und zur Rückgabe der Ware berechtigt ist, ist
eine Rückgabe oder ein Umtausch mangelfreier Ware grundsätzlich ausgeschlossen. Stimmt DATADEXX
im Einzelfall einer Rücknahme oder einem Umtausch gleichwohl zu, stellt DATADEXX eine
Handlinggebühr in Höhe von 20% des Verkaufspreises in Rechnung. Dem Besteller ist ausdrücklich der
Nachweis gestattet, dass im Einzelfall eine geringere Handlinggebühr angemessen wäre.
 
§ 11.Gewährleistung, Serviceleistungen
 
11.1
Ist der Besteller Unternehmer, leistet DATADEXX für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen
zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen)
bzw. Nachbesserung oder Neuherstellung (bei Werkleistungen) .
 
11.2
Ist der Besteller Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung (bei Warenlieferungen) bzw. Neuherstellung (bei Werkleistungen)
erfolgen soll. DATADEXX ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn
sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
Nachteile für den Verbraucher bleibt. Nachbesserungen werden je nach Wunsch des Bestellers oder aber
technischem Erfordernis entweder beim Besteller oder bei DATADEXX durchgeführt. Werden
Nachbesserungen beim Besteller durchgeführt, hat dieser den ungehinderten Zugang zu den
Reparaturgegenständen in den betroffenen Räumlichkeiten zu gewährleisten.
 
11.3
Die Beseitigung von Softwaremängeln erfolgt - im Falle eines Unternehmers nach Wahl von
DATADEXX, im Falle eines Verbrauchers zunächst nach dessen Wahl - durch Bereitstellung eines neuen
Änderungsstandes der Software oder durch Fehlerumgehung. Der Besteller hat alle von DATADEXX für
die Mängelbeseitigung benötigten Unterlagen und Informationen bereit zu stellen. Bis zur Übernahme
eines neuen Software-Änderungsstandes stellt DATADEXX eine Zwischenlösung zur Umgehung des
Mangels, wenn DATADEXX dies bei angemessenem Aufwand möglich und zumutbar ist .
 
11.4
Für Software, welche der Besteller über von DATADEXX freigegebene Schnittstellen erweitert hat ,
leistet DATADEXX bis zur Schnittstelle Gewähr.
 
11.5
Die Mängelansprüche erstrecken sich nicht auf natürliche Abnutzung oder Schäden, die nach
Lieferung oder Leistungserbringung infolge falscher Behandlung ( insbesondere übermäßige oder in der
Produktdokumentation/ -spezifikation nicht vorgesehene Beanspruchung; Verwendung ungeeigneter
Betriebsmittel; unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten) oder durch ein
von außen einwirkendes Ereignis entstehen, das nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt ist, sowie auf
nicht reproduzierbare Softwarefehler. Der Besteller hat sämtliche Änderungen, die Einfluss auf die
Gewährleistung/Garant ie einschließlich Service-Level haben können, DATADEXX rechtzeitig schriftlich
anzuzeigen.
 
11.6
Verlangt der Besteller eine Gewähr leistungs- /Garantiereparatur, so ist er verpflichtet, einen
entsprechenden Nachweis in Form eines Lieferscheins oder einer Rechnung von DATADEXX vorzulegen.
Nicht bei DATADEXX gekaufte Waren werden gemäß Herstellergarantie repariert, sofern ein
entsprechender Vertrag zwischen DATADEXX und dem Hersteller besteht. Der Gewährleistungs- /
Garantiestatus muss seitens des Bestellers angegeben werden. Sollten Produkte keinen Gewährleistung-
/Garantiestatus mehr haben, wird der Besteller informiert, da die Reparatur dann nur gegen Berechnung
ausgeführt werden kann.
 
11.7
Im Gewährleistungs- /Garantiefall erfolgt bei Verbrauchern Hin- und Rücktransport der
Reparaturgegenstände auf Kosten und Gefahr von DATADEXX. Bei Unternehmern erfolgt der Hintransport
der Reparaturgegenstände auf Kosten und auf Gefahr des Bestellers und der Rücktransport auf Kosten
und auf Gefahr von DATADEXX. Der Hintransport der Reparaturgegenstände muss grundsätzlich in
Originalverpackung erfolgen, um Beschädigungen zu vermeiden. DATADEXX übernimmt für Schäden
durch unsachgemäße Verpackungen keine Haftung.
 
11.8
Der Hintransport von Reparaturgegenständen, die nicht unter die Gewähr- oder Garantieleistung
fallen, erfolgt grundsätzlich an die angegebene Adresse. Die Anlieferungsart obliegt dem Besteller.
Eventuell entstehende Transportkosten für Hin- und Rücktransport gehen zu Lasten des Bestellers. Der
Besteller trägt die Gefahr für den Versand.
 
11.9
Sollte bei der Reparatur festgestellt werden, dass Waren mit Gewährleistungs- /Garantiestatus
keinen Fehler aufweisen, wird eine Vergütung für Testaufwand berechnet.
 
11.10
Bevor der Besteller DATADEXX Datenspeichermedien oder Geräte mit Datenspeichermedien zur
Reparatur oder zum Service übergibt, hat er daraus alle Daten, die unter das Datenschutzgesetz fallen
könnten, zu entfernen und alle Daten von der Festplatte zu sichern. Für Einhaltung des Datenschutzes
sorgt der Besteller. Die Wiederherstellung von Daten und Programmen nach erfolgter Reparatur ist nicht
Bestandteil der Gewähr- bzw. Garantieleistung.
 
11.11
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Besteller
jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
 
11.12
Unternehmer müssen offensichtliche Mängel, Falschlieferungen oder beachtliche
Mengenabweichungen unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der
Ware schriftlich gegenüber DATADEXX anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den
Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst , für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
 
11.13 Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Kauf der Sache bewogen,
trifft ihn für seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die
Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Sache.
 
11.14
Wählt der Besteller wegen eines Recht s- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt
der Besteller nach gescheiteter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Besteller, wenn
ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz wegen des Mangels beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn DATADEXX die
Vertragsverletzung arglistig verursacht hat. Weitergehende Schadensersatzpflichten von DATADEXX
gemäß Ziff. 12 dieser Bedingungen bleiben unberührt.
 
11.15
Soweit im Einzelfall nicht s abweichendes vereinbart ist, beträgt die Gewährleistungsfrist für
Unternehmer ein Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der Leistung. Für Verbraucher beträgt die
Verjährungsfrist bei Warenlieferungen zwei Jahre ab Ablieferung bzw. ab Abnahme. Darüber
hinausgehende Herstellergarantien bleiben unberührt.
 
Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist für Verbraucher ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt
nicht, wenn der Besteller den Mangel DATADEXX nicht recht zeitig angezeigt hat (Ziff. 10.12 dieser
Bestimmung) . Gegenüber Unternehmern leistet DATADEXX bei gebrauchten Sachen keine Gewähr.
Bei Bauwerken sowie bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk
verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben sowie bei Planungs- und
Überwachungsleistungen für ein Bauwerk gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
11.16
Ist der Besteller Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die
Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbar t . Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung
des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
 
11.17
Erhält der Besteller eine mangelhafte Montageanleitung, ist DATADEXX lediglich zur Lieferung
einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der
Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
 
11.18
Sofern nicht ausdrücklich - bei Unternehmern schriftlich - etwas abweichendes vereinbart ist,
erhält der Besteller Garantien im Rechtssinne durch DATADEXX nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon
unberührt .
 
11.19
Leistungen, die nicht zu den Garantie- oder Gewährleistungen gehören, sind kostenpflichtig und
bedürfen einer gesonderten Beauftragung. Grundsätzlich werden die Reparaturen und sonstige
Servicedienstleistungen nach den jeweils gültigen Stundenverrechnungssätzen und Ersatzteilpreislisten
durchgeführt. Nach Vereinbarung wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der kostenpflichtig ist, sofern keine
Leistungserbringung gewünscht wird.
 
§ 12.Schutzrechte Dritter
 
12.1 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechten (im
folgenden: Schutzrechte) durch die von DATADEXX gelieferten Produkte gegenüber dem Besteller
geltend und wird die vertragsgemäße Verwendung der Produkte durch den Besteller hierdurch
beeinträchtigt oder untersagt, so hat der Besteller DATADEXX unverzüglich schriftlich zu verständigen,
wird die behauptete Verletzung nicht anerkennen und jegliche Auseinandersetzung mit dem Dritten über
die Schuldrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit DATADEXX führen. Stellt der Besteller die Nutzung
des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den
Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer
Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
 
12.2
Der Besteller hat keine Ansprüche wegen Schutzrechtsverletzung, soweit die
Schutzrechtsverletzung durch ihn selbst zu vertreten ist, auf speziellen Vorgaben des Besteller beruht,
durch eine in der Produktdokumentation nicht vorgesehene Anwendung oder dadurch verursacht wird,
dass das Produkt vom Besteller verändert oder zusammen mit nicht von DATADEXX gelieferten
Produkten eingesetzt wird.
 
§ 13.Schadenersatz
 
13.1
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von DATADEXX auf den nach
der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
DATADEXX. Gegenüber Unternehmern haftet DATADEXX bei leicht fahr lässiger Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht . Der Ersatz von Folgeschäden und entgangenen Gewinns ist bei leichter
Fahrlässigkeit generell ausgeschlossen.
 
13.2
Eine weitergehende Haftung von DATADEXX für einen von ihr zu vertretenden Schaden aus der
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist , nach dem
Produkthaftungsgesetz oder aus Garantie bleibt unberührt.
 
13.3
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn DATADEXX grobes Verschulden oder Arglist vorwerfbar ist,
sowie im Falle von DATADEXX zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des
Lebens des Bestellers.
 
13.4
Der Besteller ist in geeigneter Form zur Datensicherung verpflichtet. Die Haftung bei Datenverlust
beschränkt sich auf den Aufwand, der notwendig ist, um anhand vorhandener Sicherheitskopien die
verlorenen Daten auf der Anlage wiederherzustellen.
 
13.5
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen Geschäfts- , Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis (einschließlich Verzuges) und aus unerlaubter Handlung.
 
13.6
Soweit nach diesen Geschäfts- , Lieferungs- und Zahlungsbedingungen die Haftung von DATADEXX
ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung der Organe von DATADEXX sowie für ihre Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen, insbesondere für die Mitarbeiter von DATADEXX.
 
13.7
Der Besteller ist verpflichtet, Schäden, für die DATADEXX nach den vorstehenden Bestimmungen
aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen und DATADEXX die Möglichkeit einzuräumen, den
Schaden und dessen Ursachen zu untersuchen. Ferner ist der Besteller verpflichtet, auf Verlangen von
DATADEXX innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen des Schadens vom Vertrag
zurücktritt oder Schadensersatz statt der Lieferung oder Leistung verlangt oder auf der Lieferung oder
Leistung besteht.
 
§ 14.Abtretungsverbot
 
14.1
Ansprüche des Bestellers dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte abgetreten
werden.
 
§ 15.Schlussbestimmungen
 
15.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden
keine Anwendung.
 
15.2
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, ist Erfüllungsort für beide Vertragsteile unser Geschäftsitz.
 
15.3
Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches
Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat
oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 
(Stand 01.12.2010)